Die AgriConcept ist ein für das Agrarinvestitionsförderungsprogramm AFP vom Ministerium zugelassener Baubetreuer. Im Rahmen dieser und anderer Fördermaßnahmen können verschiedene Zuschüsse beantragt werden. Die Vergabe dieser Fördermittel ist an das Einbinden eines Baubetreuers geknüpft.
Viele Besonderheiten und Verpflichtungen sowie bestimmte Fördervoraussetzungen erfordern spezielle Kenntnisse. Wir finden mit Ihnen den bestmöglichen Weg durch den Verwaltungswirrwarr und übernehmen die lästigen administrativen Aufgaben für Sie.
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Mit uns können Sie rechnen!
Unser tägliches Geschäft:
Investitionskalkulation- und Finanzierungsplanung!
Neben einer funktionierenden Investitionsförderung gibt es einige Einflussfaktoren zu bedenken. Gemeinsam mit Ihnen und dem Landwirtschaftsamt durchleuchten wir die langfristige, strategische Aufstellung des Betriebes hinsichtlich Ökonomie, Arbeitswirtschaft und Finanzierung.
Die langjährige, regionale Zusammenarbeit mit Banken, Bauplanern, Behörden und Steuerberatern ermöglicht es, dass wir Ihnen ein optimales Dienstleistungspaket schnüren können.
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Ihre Fördermöglichkeiten!
Wir verhelfen Ihnen zu Zuschüssen
von bis zu 40%!
AFP Abschnitt I (Produktion)
- Basisförderung:
20% verlorener Zuschuss
- Premiumförderung für besonders artgerechte Haltung:
30% bei Rindern bzw. 40% bei den anderen Tierarten
- Gefördert werden z. B. bauliche Maßnahmen inklusive Technik und Erschließung, Dauerkulturanlagen im Obstbau
- Junglandwirtezuschuss:
10% max. 20.000 €
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AFP Abschnitt II (Diversifizierung)
- 25% verlorener Zuschuss,
max. 200.000 € Gesamtzuschuss
- Gefördert werden Gebäude einschl. Technik zur Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten und Bereitstellung von Dienstleistungen (z.B. Pensionspferdehaltung, Pflege und Erziehung, Hofkaffee, Ferienwohnungen, Besenwirtschaft)
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Weinbaustrukturprogramm
- Investitionen in Betriebserweiterung und Modernisierung der Kellerwirtschaft einschließlich Technik
- bis zu 25% Zuschuss
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Marktstrukturprogramm
- Förderung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse: Neu- und Ausbau von Kapazitäten einschließlich Technik
- bis zu 30% Zuschuss
- Vorlage von Lieferverträgen mit Erzeugern für die jeweiligen landwirtschaftlichen Erzeugnisse für mindestens 5 Jahre und mindestens 40% der Aufnahmekapazitäten
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